Persönliche Erklärung zur Debatte um die PID
Die Entscheidung zu PID hat uns in den letzten Monaten sehr beschäftigt. Niemand hat die Entscheidung leichtfertig getroffen. Unabhängig von unserer individuellen Entscheidung respektieren wir die Meinungen der anderen Abgeordneten. Es geht letztlich um die Frage, ob wir eine genetische Selektion vor Beginn der Schwangerschaft zulassen wollen, um besondere menschliche Härten zu vermeiden. Dabei spielt der Wunsch nach Designer-Babys zumindest bis heute keine relevante Rolle, vielmehr geht es um Fälle schwerer genetischer Erkrankungen oder genetischer Veranlagung zu Fehlgeburten.
Eine Zulassung von PID empfinden wir als sehr schwerwiegende und tiefgreifende Entscheidung. Die Gründe dafür müssten sehr, sehr überzeugend sein. Zum einen, weil wir den Eingriff in die Entstehung von Leben ethisch höchst bedenklich finden. Zum anderen, weil bei der PID gleich mehrere Embryonen erzeugt werden (ca. 8), von denen überschüssigen Embryonen eine Weiterentwicklung verwehrt wird.
Das Argument, dass in Einzelfällen durch PID Abtreibungen verhindert werden könnten, hat uns ernsthaft dazu bewogen, über eine beschränkte Zulassung nachzudenken. Dabei können die allermeisten Abtreibungen durch PID sowieso nicht verhindert werden. 97% der Abtreibungen werden aus sozialen Gründen vorgenommen, nicht weil der Embryo krank ist. Und auch von den Krankheiten können längst nicht alle durch PID festgestellt werden. Sehr viel schwerer aber wiegt, dass der einzige Gesetzesentwurf, der theoretisch Abtreibungen verhindern könnte, gleich noch eine große Zahl anderer Anwendungsfälle zulässt.
Im Ethikrat haben sich erfahrene Menschen intensiv mit dem Thema PID befasst. Sie kamen zu keinem einheitlichen Ergebnis. Etwas weniger als die Hälfte der Mitglieder hat sich für ein Verbot der PID ausgesprochen, die anderen für eine beschränkte Zulassung. Aber alle waren sich einig, dass spätmanifestierende Krankheiten, die zum Teil erst nach 40 oder 50 Jahren glücklichen Lebens auftreten, nicht Anlass für eine PID sein sollten. Trotzdem sind auch diese Krankheiten in den vorliegenden Gesetzesentwurf aufgenommen worden. Letztlich hat der Dammbruch schon stattgefunden, bevor der Bundestag über PID abstimmt. Es ist deutlich geworden, wie schwierig es ist, weitere Anwendungen abzulehnen, wenn einmal die Entscheidung für eine begrenzte Zulassung gefallen ist.
Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund haben wir uns entschieden, ein Verbot der PID zu unterstützen. Das bedeutet nicht, dass wir keinen Handlungsbedarf im Umgang mit schwerem menschlichem Schicksal sehen. Das Leid derjenigen, die auf eine PID hoffen, berührt auch uns tief. Es ist die Aufgabe von uns allen, dafür zu sorgen, dass Behinderte und ihre Angehörigen mitten in unserer Gesellschaft leben. Behinderung kann nicht mit Leid gleichgesetzt werden. Wir müssen Menschen in schweren Zeiten beistehen, sie in ihrer Trauer nicht allein lassen. Tatsächlich denken wir, dass mehr Intensivmedizin oft nicht die dringendste Hilfe ist, die Menschen in Not brauchen, zumal die PID für die Paare sehr belastend ist. Seelische und menschliche Unterstützung in solch schweren Situationen fehlt oft eklatant. Und viele Familien mit behinderten Kindern bekommen heute immer noch nicht vom Staat und der Gesellschaft die Unterstützung und Hilfen, die sie bräuchten. Zuletzt möchten wir noch auf den Artikel „
Gute Argumente für ein Verbot der PID“ von Markus Kurth hinweisen, der weitere wichtige Gründe nennt.
Eure
Ingrid

