2. Februar 2011

Präimplantationsdiagnostik – Vom Kinderwunsch zum Wunschkind?

Anlässlich der bevorstehenden Abstimmung über die drei Gesetzentwürfe zur Präimplantationsdiagnostik (PID) fand am 2. Februar 2011 eine Podiumsdiskussion in Ingrid Nestles Flensburger Wahlkreisbüro statt. Als Experten waren  die Flensburger Pröpstin Carmen Rahlf  und den Direktor der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Lübeck, Professor Dr. Klaus Diedrich, eingeladen.  Mit  interessierten Flensburger Bürgern entspann sich eine lebhafte Diskussion.

Ingrid Nestle eröffnete die Veranstaltung mit einem Bericht über den aktuellen Stand in Berlin und erläuterte die drei bestehenden Gesetzentwürfe. Der erste beinhaltet das komplette Verbot der PID. Der zweite Entwurf sieht eine sehr beschränkte Zulassung vor. Danach soll die PID nur erlaubt sein, wenn eine Erkrankung  zum Tod des Kindes während der Schwangerschaft oder in den ersten Lebensjahren führen könnte. Der dritte Entwurf sieht generell ein Verbot vor, erlaubt die PID aber in Ausnahmefällen. Diese sind dann gegeben, wenn die Eltern durch eine schwere erbliche Krankheit vorbelastet sind oder wenn eine Tod- bzw. Fehlgeburt droht. Dabei soll eine Ethikkommission  individuelle Einzelfallentscheidungen über ein „Ja“ oder „Nein“ zur PID treffen.

Im Anschluss erläuterte Professor Diedrich den genauen medizinischen Ablauf einer Präimplantationsdiagnostik. Damit konnte er viele Fehlinformationen berichtigen und Fragen der Gäste beantworten. Prof. Diedrich sprach sich für den 3. Gesetzesentwurf aus, da er den Frauen Angst vor späten Schwangerschaftsabbrüchen und Gewissenskonflikten nehmen könne. „Die PID ermöglicht es Paaren mit schwerer genetischer Vorbelastung, sich für ein Kind zu entscheiden und erspart ihnen viel Leid. Viele Frauen gehen durch die Hölle um ein gesundes Kind zu bekommen.“, so Diedrich. Deshalb plädiert er „nicht für die Schwangerschaft auf Probe sondern für die Zeugung auf Probe“.

Einen anderen Standpunkt vertrat die Pröpstin Rahlf und beleuchtet das Thema  von der ethischen Seite: Wann beginnt das Menschsein? Haben wir das Recht auf ein gesundes Kind? „Es liegt nicht an uns zu entscheiden, welches Leben lebenswert ist.“, so Rahlf. Ihrer Meinung nach solle man besser überlegen, wie man junge Familien mit behinderten Kindern besser unterstützen könne. Außerdem sieht sie die Auswirkungen der PID kritisch: „Wohlmöglich müssen sich Eltern, die sich für ein behindertes Kind entscheiden, rechtfertigen dieses bekommen zu haben. Ich befürchte eine zunehmende Diskriminierung behinderter Menschen in unserer Gesellschaft“.

Abschließend wurden Fragen des Publikums beantwortet.

Ingrid Nestles Fazit des Abends: „Ich hatte mich vor der Veranstaltung noch für keinen der Gesetzesentwürfe entschieden und war entsprechend gespannt auf die Diskussion des Abends. Wichtig ist mir, dass Abtreibungen möglichst vermieden werden. Paare unterschätzen die psychischen Belastungen, die eine Abtreibung mit sich bringt. Deshalb ich könnte mir eine sehr begrenzte Zulassung vorstellen. Der Gesetzesentwurf mit begrenzter Zulassung geht allerdings deutlich darüber hinaus. Hier wiegt für mich der Schutz des Lebens und der respektvolle Umgang mit Menschen mit Behinderung schwerer. Deshalb werde ich nicht für den weitestgehenden Antrag stimmen. Auch denke ich, dass mehr Intensivmedizin oft nicht die dringendste Hilfe ist, die Menschen in Not brauchen, zumal die PID für die Frauen sehr belastend ist. Mehr seelische Unterstützung in schweren Situationen fehlt noch viel eklatanter.“