Rede zu bezahlbaren Energiepreisen
Rede zum Antrag "Schutzschirm für Stromkunden –Bezahlbare Energiepreise gewährleisten" (Tagesordnungspunkt 33,
Zu Protokoll)
Die Energiepolitik steht vor einer epochalen Herausforderung. Die Probleme der Klimaveränderung, des wachsenden Energiehungers, der zunehmenden Rohstoffknappheit und der steigenden Energiepreise müssen gleichzeitig gelöst werden, und zwar so, dass kommenden Generationen die Zukunft eröffnet und nicht verbaut wird. Diese Sätze haben wir vor dem Atommoratorium der Bundesregierung in unserem Energiekonzept geschrieben, und sie gelten insbesondere für die Energiepreise genauso weiter. Denn die weltweite Entwicklung der Öl- und Gaspreise ist immer noch der allergrößte Strompreistreiber. Das Abschalten der Atomkraftwerke ist im Vergleich dazu vernachlässigbar.
Langfristig ist der beste Schutz vor hohen Strompreisen eine 100-prozentige erneuerbare Energieversorgung; da sind wir unabhängig von den Preisen der fossilen Energieträger. Dieses Ziel dürfen wir nicht aus den Augen verlieren.
Doch in einer Übergangszeit treiben steigende Ölpreise und fehlender Wettbewerb die Strompreise nach oben. Deshalb wollen wir die sozialschwachen Haushalte, die besonders von steigenden Preisen betroffen sind, helfen, indem wir sowohl Energiesparen und Energieeffizienz fördern als auch die Sozialleistungen verbessern. Wir wollen einkommensschwache Haushalte beim Energiesparen unterstützen, zum Beispiel mit unserem Energiesparfonds. Ich nenne Ihnen hier ein paar Beispiele an Maßnahmen.
Wir fordern für einkommensschwache Haushalte besondere Angebote, zum Beispiel „Stromsparchecks“, wie von den „Cariteams“ der Caritas.
Wir fordern einen Zuschuss für den Austausch ineffizienter „Weißer Ware“ durch neue hocheffiziente Geräte nach einer Energieberatung oder einem Stromsparcheck durch Energiespardienstleister, Stadtwerke oder neue Energieanbieter. Die Vergabe ist an einen Entsorgungsnachweis geknüpft.
Wir fordern Kredite für Mini-Contracting-Programme wie etwa das „pay as you save“-Programm in Großbritannien, bei dem Dienstleister in Effizienz investieren müssen, die Kosten aber über die Energierechnung abwickeln können, und vieles mehr. Wenn Sie mehr wissen wollen, lesen Sie unser Positionspapier „Der Grüne Energiesparfonds – Energiekosten senken, Klimaschutz stärken und Arbeitsplätze schaffen“, Fraktionsbeschluss vom 24. Mai 2011.
Auch Stromsperren sollten nur eine Ultima Ratio sein, wir wollen sie verbraucherfreundlicher regeln. Doch für Zahlungsrückstände sind die von uns überlegten Maßnahmen sinnvoller. Den Strom abdrehen soll der Energieversorger erst nach einem mehrstufigen Verfahren der Konfliktlösung, das heißt nach einem Ratenzahlungsvorschlag, und erst nach einer gescheiterten Schlichtung. Auch die Voraussetzungen für eine Sperre wollen wir strenger fassen, und die Verbraucher sollen mehr Zeit haben, um versäumte Zahlungen nachzuholen. Eine Sperre sollte zum Beispiel erst nach einem Zahlungsverzug in Höhe von drei monatlichen Durchschnittsbeträgen statt wie bei jetzt 100 Euro durchgeführt werden dürfen. Ein bundesweites Monitoring der Sperren ist auch überfällig. Die Versorgungsunternehmen sollen der Netzagentur jährlich über durchgeführte Sperren berichten. Und unverhältnismäßige Sperren, insbesondere auch bei Härtefällen wie Schwangeren, Neugeborenen etc., wie Sie es vorschlagen, sind übrigens heute schon rechtswidrig.
Statt Sozialtarife einzuführen, wollen wir lieber mit sozialökologischen Tarifmodellen Anreize für alle zum Stromsparen setzen und die Grundgebühr abschaffen. Ein stark progressiver Tarifverlauf, das wäre nämlich ein sozialökologischer Tarif, verbindet das soziale Ziel einer Entlastung von einkommensschwachen Haushalten mit geringem Energieverbrauch mit ökologischen Anreizen zum Energiesparen. Das Wort „Strompreisregulierung“ in Ihrem Antrag klingt zwar schön, ist aber schwierig durchzuführen. Das konnte man in der Vergangenheit sehen: Nach der Liberalisierung sanken die Preise erst mal ab, was zeigt, dass auch die regulierten Preise vorher überhöht waren. Die Konzerne kamen damals mit überhöhten Strompreisforderungen, die dann heroisch von den Behörden ein wenig abgesenkt wurden. Mit einer staatlichen Strompreisregulierung würde jede Strompreiserhöhung ein Regierungsgütesiegel bekommen.
Viel wichtiger ist die Strommarktüberwachung. Denn ein großer Kostentreiber sind die unverschämten Konzerngewinne. Die Gewinne von RWE, Eon und EnBW sind seit 2002 stärker gestiegen als die EEG-Umlage, die gern als Hauptpreistreiber gebrandmarkt wird. Die in den Geschäftsberichten ausgewiesene Gewinnsumme seit 2002 ist um 8 Milliarden Euro angewachsen, während die EEG-bedingten Mehrkosten im gleichen Zeitraum nur um weniger als 7 Milliarden Euro gestiegen sind. Insgesamt machten die drei Konzerne Eon, RWE und EnBW im Jahr 2009 einen Gewinn von mehr als 23 Milliarden Euro, seit 2002 von über 100 Milliarden Euro. Seit dem Jahr 2002 haben sich die Gewinne vervierfacht.
Da frage ich mich: Wo bleibt das Gesetz zur Entflechtung marktbeherrschender Unternehmen? Wir Grüne haben die Regierung schon im Dezember letzten Jahres dazu aufgefordert, endlich einen Gesetzentwurf für ein Entflechtungsinstrument vorlegen. Der Koalitionsvertrag sah ein Entflechtungsinstrument im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB, vor. Doch der entsprechende Gesetzentwurf befindet sich seit Januar 2010 in der Ressortabstimmung. Meine Bitte an Herrn Rösler: Trauen Sie sich!
Und ich frage mich auch: Wo bleibt die sogenannte Markttransparenzstelle? Deutschland will als einziges Land das Kartellamt und nicht die Energieregulierungsbehörde mit der Marktüberwachung beauftragen. Deshalb verzögert die Bundesregierung die Einrichtung der Markttransparenzstelle und gewährt so den vier großen Konzernen für Manipulationen der Strompreise weitere wertvolle Zeit.
Fazit: Sozial- und umweltverträglich geht! Doch man darf nicht vergessen: Energiearmut ist letztendlich auch ein generelles Armutsproblem: Mindestlohn und höhere Hartz-IV-Sätze, Kitaplätze und bessere Bildung stehen jetzt an!
Grüne in Schleswig-Holstein

