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6. Juni 2011

CCS-Anhörung bestätigt: Länderklausel unwirksam

CCS-Anhörung bestätigt: Länderklausel unwirksam

Anlässlich der Anhörung zum CCS-Gesetz im Umweltausschuss erklärt Ingrid Nestle, Abgeordnete für Schleswig-Holstein im Bundestag:


Dieses Gesetz ist nicht mehr zu retten. Die Bundesregierung sollte den Entwurf nach nunmehr zwei Jahren vergeblicher Verhandlungen zu den Akten legen.


Die Rechtsexperten waren sich einig: Die im Gesetz vorgesehene Länderklausel ist ohne jede Wirkung. Oder wie in der Anhörung formuliert wurde: Zwei Ministerpräsidenten glauben zwar, sie hätten sich durchgesetzt. Aber in Wirklichkeit ändert sich nichts.


Außerdem wurden ernstzunehmende Gefährdungen für das Trinkwasser deutlich. Pikant auch: Die Deckungsvorsorge zur Haftung im Schadensfall muss nur für ein einziges Jahr nachgewiesen werden. Und die Ausgestaltung der Haftung wird erst später in Verordnungen festgelegt – am Parlament vorbei.
Cornelia Ziehm von der Deutschen Umwelthilfe wies darauf hin, dass durch nur 3 Änderungen das befristete Demonstrationsgesetz in ein dauerhaftes Gesetz umgewandelt werden. Die Bundesregierung legt hier die Grundlagen für die großflächige CO2-Verpressung für die Kohleverstromung.