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Für Pressemitteilungen und Hintergründe tragen Sie sich hier ein:Zocke auf dem Gasmarkt gerichtlich unterbunden
Anlässlich der Verkündung des Urteils des Bundesgerichtshofs zur Ölpreisbindung, erklärt Ingrid Nestle, Abgeordnete aus Flensburg, Sprecherin für Energiewirtschaft:Der BGH rüffelt Energiekonzerne und schützt damit VerbraucherInnen vor unangemessenen Gaspreiserhöhungen. Die Ölpreisbindung wurde von den Gasversorgern in der Vergangenheit immer wieder als Rechtfertigung für Gaspreiserhöhungen verwendet. Das Urteil des BGH aber zeigt, dass die alleinige Bindung des Gaspreises an den Heizölpreis nicht mehr zeitgemäß ist. Denn auch Kostensenkungen müssen an die VerbraucherInnen weitergegeben werden, sonst handelt es sich um eine reine Abzocke.
Schon im August letzten Jahres hatte die grüne Bundestagsfraktion durch ein Gutachten feststellen lassen, dass in Schleswig-Holstein ein Durchschnittshaushalt 120 Euro im Jahr zu viel für Gas zahlt. Denn die großen Gasversorger erhöhen den Gaspreis bei steigenden Ölpreisen, senken ihn aber nicht, wenn der Ölpreis wieder sinkt.
Das BGH stellt in seinem Urteil zurecht fest, dass auf dem Endkunden-Gasmarkt nach wie vor kein wirksamer Wettbewerb existiert. Ich fordere die Bundesregierung daher auf, endlich ihre Kompetenzen zu nutzen, faire Rahmenbedingungen für alle zu schaffen. Besonders die anstehende GasNetzzugangsverordnung muss jetzt so angepasst werden, dass ein echter Wettbewerb auf dem Gasmarkt auch stattfinden kann.
Grüne in Schleswig-Holstein

