Anlässlich der Zustimmung des Bundesrats zur allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen erklärt Dr. Ingrid Nestle, Bundestagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Nach 2 Jahren Hängepartie kann endlich die Umrüstung der Windenergieanlagen auf die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung beginnen. Das rote Dauerblinken hätte schon lange auf die wenigen Situationen reduziert werden können, in denen ein Flugzeug oder Hubschrauber sich tatsächlich nähert. Dies bedeutet eine erhebliche Erleichterung für die Anwohnerinnen und Anwohner.
Dank der langen Unschlüssigkeit des BMWis standen die Produktionen und Investitionen der betroffenen Unternehmen auf der Bremse. Nun kann die Umsetzung hoffentlich zügig beginnen.
Statt Planungssicherheit zu schaffen, bleibt es für bereits anerkannte radargestütze BNK-Anlagen leider chaotisch. Auch bisher anerkannte System müssen durch die Verordnung zuzüglich mit Infrarotsystemen nachgerüstet werden.“
Hintergrund:
Windräder ab einer Höhe von 100 Metern müssen laut Gesetzeslage bei Nacht durch eine sogenannte Nachtbefeuerung gekennzeichnet werden. Dies hat nach gegenwärtiger Gesetzeslage ein permanentes Blinken der Windräder bei Nacht zur Folge und wird von vielen Menschen vor Ort als störend empfunden.
Verschiedene Unternehmen arbeiten seit langem daran, dass die Lichter nur dann angehen müssen, wenn tatsächlich ein Flugzeug in der Nähe ist – bei den meisten Parks fast nie. Die Grünen begleiten dieses Thema seit 2011 intensiv.
Im letzten Jahr hat die Bundesregierung im Rahmen des Energiesammelgesetzes die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung für Windkraftanlagen gesetzlich verpflichtend festgeschrieben. Demnach müssen ab dem 1. Juli 2020 Windräder eine Technik besitzen, bei der sich das rote Blinken bei Nacht nur nach Annäherung durch ein Flugobjekt anschaltet. Im Energiesammelgesetz wurde mit der sogenannten Transponderlösung eine Technik im Gesetz explizit hervorgehoben, die aufgrund flugsicherheitsrelevanter Bedenken von den Behörden derzeit gar nicht zugelassen ist. Jahrelang hatte die Bundesregierung zuvor die Nutzung von Transpondern ausgeschlossen.
Meine Kleine Anfrage vom Mai 2019 zeigte, dass auch über ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes die Bundesregierung die sicherheitsrelevanten Bedenken nicht ausräumen konnte. Das von der Bundesregierung beauftragte Gutachten verweist auf die Luftverkehrstauglichkeit der Transpondertechnik. Dies wird jedoch sowohl von der Verkehrsministerkonferenz Anfang Oktober angezweifelt als auch durch ein weiteres Gutachten.
Meine Kleine Anfrage vom Dezember 2019 zeigt nun, dass die beschlossene Verwaltungsvorschrift keine Planungssicherheit für alternative Techniken sowie bereits genehmigte Techniken bietet, sondern das Chaos noch erweitert.
Die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung hat erhebliches Potenzial, die Akzeptanz von Windenergie an Land zu stärken. Mit der Nennung einer nicht zugelassenen Technik im Gesetz schadet die Bundesregierung allerdings einer wichtigen Sache, anstatt eine Verbesserung herbeizuführen. Aufgrund der unklaren Zulassungssituation herrscht Verunsicherung, in welche Technologie investiert werden soll. Windparks, die in den letzten Jahren stark in die Entwicklung alternativer Techniken für die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung investiert haben, fühlen sich ebenfalls vor dem Kopf gestoßen.