Wird die Bundesregierung über die Zulassung von digitalen Verfahren zwecks Durchführung der genehmigungsrechtlich verpflichtenden Öffentlichkeitsbeteiligungen, insbesondere der Erörterungstermine, dafür sorgen, dass die Planungen zu den Stromtrassen mit nur einigen Wochen Verzögerung trotz Einhaltung der gesundheitspolitisch notwendigen Kontaktbeschränkungen
wieder aufgenommen werden oder welche Verzögerung findet die Bundesregierung akzeptabel hinsichtlich des Fortschritts des Stromnetzausbaus?
Die Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums finden Sie hier.