Mit welchen konkreten Maßnahmen und Prüfkriterien wird die Bundesregierung den Forderungen aus der Beschlussempfehlung (Drucksache 19/19214) zum Planungssicherstellungsgesetz nachkommen, wonach die zur Verfügung gestellten Instrumente auf ihre Bewährung in der Praxis zwecks ihrer möglicher Anwendung über die aktuelle Ausnahmesituation hinaus und auf Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich barrierefreier Teilhabe zu prüfen sind?
Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier.