Zum Kabinettsvorschlag, im Zuge der EEG-Novelle Strom für die Wasserstoffproduktion von der EEG-Umlage zu befreien, erklären Ingrid Nestle, Sprecherin für Energiewirtschaft, und Julia Verlinden, Sprecherin für Energiepolitik:
Wir begrüßen die Produktion von grünem Wasserstoff in Deutschland. Doch er muss auch wirklich dem Klimaschutz dienen. Das geht nur mit mehr Ökostrom und einem schnelleren Ausbau der Erneuerbaren.
Der Vorschlag der Bundesregierung, die Wasserstoffproduktion fast uneingeschränkt von der EEG-Umlage zu befreien, führt zu einem hohen CO2-Ausstoß. Ohne wirksame Anreize, Wasserstoff nur in Zeiten und an Orten zu produzieren, wo viel Strom aus Erneuerbaren Energien zur Verfügung steht, wird sich seine Klimabilanz verschlechtern. Damit reiht sich der aktuelle Vorschlag der schwarz-roten Koalition in eine Kette von Enttäuschungen ein, die diese Regierung bei Energiewende und Erneuerbaren Energien zu verantworten hat.
Richtig wäre, die Wasserstoff-Produktion dann hochzufahren, wenn der Strommix besonders CO2-arm ist. Dafür sollte die EEG-Umlage abgesenkt werden, sobald viele Erneuerbare Energien verfügbar und die Preise an der Strombörse dadurch so niedrig sind, dass Kohlekraftwerke nicht mehr rentabel betrieben werden können. Damit wäre eine kohlefreie Wasserstoffwirtschaft weitgehend sichergestellt.
Auch schafft die Regierung keine Anreize, damit beispielsweise überschüssiger Windstrom für die Wasserstoffproduktion genutzt wird, statt Windräder immer wieder abzuschalten. Die Bundesregierung muss ihre Vorschläge endlich am Ziel der Energiewende ausrichten: mehr Klimaschutz durch mehr Erneuerbare Energien.
Hintergrund:
Die Regierung schlägt zwei Instrumente zur Förderung von Wasserstoff vor, die beide das Ziel Klimaschutz verfehlen.
Mit der ersten Vorschlag, der Besonderen Ausgleichsregelung, untergräbt die Regierung komplett den Anreiz für mehr Klimaschutz. Hier darf ungeniert auch Kohlestrom in den Wasserstoff fließen. Das ist sogar noch deutlich klimaschädlicher als der herkömmliche graue Wasserstoff aus fossilem Erdgas.
Mit dem zweiten Vorschlag soll die Wasserstoffproduktion aus Grünstrom von der EEG-Umlage befreit werden, ohne eine genaue Definition von Grünstrom aufzuzeigen. Genau hier entscheidet sich aber, ob der grün genannte Wasserstoff dem Klima tatsächlich nützt. Diese Festlegung verschiebt die Bundesregierung in die Zukunft. Es ist zwar sinnvoll, auf eine gemeinsame Definition in der EU zu dringen. Bisher wurde von der Bundesregierung aber kein einziger Vorschlag zur sachgerechten Definition von Grünstrom bekannt, der dem Klima effektiv helfen würde.