Die Bundesregierung hat die Praxis der Scheibenpacht mit der neuesten EEG-Novelle legalisiert. Doch was genau ist damit gemeint? Mein Team und mich haben in den letzten Tagen zahlreiche Nachfragen erreicht und wir möchten mit diesem FAQ die wichtigsten Informationen zusammentragen.
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Frequently Asked Questions (FAQ)
Um rechtlich zweifelhafte Verträge zwischen Unternehmen und Kraftwerken mit dem Ziel weniger EEG-Umlage auf den Stromverbrauch zahlen zu müssen. Die Ausnahmen belaufen sich dabei laut Spiegelbericht auf einen hohen zweistelligen Milliardenbetrag. [Link zur Quelle / spiegel.de]
Weil Unternehmen im übertragenen Sinne Anteile von der Gesamtkapazität eines Kraftwerkes pachten. Dieser Teil der Kraftwerkskapazität, beziehungsweise eben diese Scheibe, soll dann rechnerisch den Strom für den Verbrauch des Pächters produzieren.
Im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ist geregelt, dass auf Strom keine oder nur eine reduzierte EEG-Umlage zu zahlen ist, wenn man den Strom selbst erzeugt und selbst verbraucht. In den Scheibenpachtverträgen wurde kurzerhand die gepachtete Kapazität als eigenes Kraftwerk deklariert, um vom sogenannten Eigenstromprivileg zu profititen. Auf den produzierten und genutzten Strom wird durch die Scheibenpachtverträge keine EEG-Umlage fällig, obwohl Erzeugung und Verbrauch an unterschiedlichen Orten stattfindet und der Strom durch das öffentliche Netz fließt.
Es ist rechtlich nicht vorgesehen. Allerdings gab es bei dieser Regelung bis zum EEG 2014 eine Lücke, bzw. eine unscharfe Definition dieser Form des industriellen Eigenstromprivilegs. Viele große, aber auch Unternehmen mittlerer Größe nutzen diese Gesetzeslücke, um ihren Stromverbrauch von der EEG-Umlage zu befreien. Ursprünglich gedacht war die Befreiung aber nur für jene energieintensiven Industrieunternehmen, die eigene, häufig auf dem Firmengelände befindliche Kraftwerke betreiben um damit ihre industrielle Produktion mit Strom zu versorgen. Da dann aber plötzlich auch Supermärkte, Bürogebäude und andere nicht energieintensiven Branchen ihren Stromverbrauch mit dem Eigenstromprivileg labelten, wurde die Regelung ad absurdem geführt und Nachschärfungen gefordert.
Eigentlich sind Scheibenpachtverträge seit 2017 offiziell verboten – ABER: Gleichzeitig mit dem Verbot wurde auch eine erste großzügige Ausnahmeregelung, oder auch Amnestie beschlossen. So dürfen Unternehmen weiterhin von reduzierten Umlagen profitieren, wenn sie dies unter Angabe von bestimmten Daten dem zuständigen Netzbetreiber bis Ende 2017 meldeten und die betroffenen Stromerzeugungsanlagen seither nicht erneuert, ersetzt oder erweitert wurden.
Mit der aktuellen EEG Reform hat die Bundesregierung diese Ausnahmen sogar noch erweitert und eine zweite Amnestie beschlossen. Für all jene Unternehmen , denen es in den letzten drei Jahren nicht gelungen ist die notwendigen Daten korrekt an die Netzbetreiber zu übermitteln und die sich mit großen finanziellen Rückforderungen sowie Klagen konfrontiert sehen. Für all diese Unternehmen und Kraftwerksbetreiber wurde also ein Blankoscheck ausgestellt, mit dem alle eventuellen Forderungen der letzten 20 Jahre beglichen sind. Einzige Bedingung: ab dem 01.01.2021 sollen sie, nun aber wirklich, die EEG Umlage zahlen.
Weil der Blankocheck – das Eigenstromprivileg der betroffenen Unternehmen - von den normalen Vebraucher*innen, den Privathaushalten und kleinen Unternehmen, bezahlt werden muss. Weil manche Unternehmen wissentlich seit Jahrzehnten ihre Rechnung nicht vollständig zahlen, wird die EEG-Umlage für alle anderen dadurch höher.