Frage: Wie unterscheiden sich die auf Grundlage des Planungssicherungsstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041 in der Bekanntmachung vom 28. Mai 2020) als Ersatz eines Erörterungstermins möglichen Online-Konsultationen von schriftlichen Stellungnahmen in der Praxis und inwiefern kann nach Ansicht der Bundesregierung eine solche Online-Konsultation die gleiche Funktion erfüllen wie ein Erörterungstermin, der berechtigten Personen mit Einwänden Gelegenheit geben soll, ihre Einwände zu erläutern sowie eine Aussprache über gegensätzliche Positionen zu ermöglichen?
Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier.