Frage:
Hat die Bundesregierung in den Ausschreibungen für die fünf Fachteile der Verkehrsprognose 2035 im Rahmen der Überprüfung der Bedarfspläne für die Bundesschienenwege, Bundesstraßen und Bundeswasserstraßen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/26349) berücksichtigt, dass die anschließende Strategische Umweltprüfung zur Überprüfung der Bedarfspläne entsprechend den neuen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der aktuellen Fassung vom 8. September 2017 auch Auswirkungen auf das globale Klima, z.B. durch Treibhausgasemissionen, sowie die Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber Folgen des Klimawandels prüfen und bewerten muss und wenn ja, inwiefern konkret?
Frage:
Wie plant die Bundesregierung über mögliche Vorkehrungen im Ausschreibungsverfahren im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes hinaus, sicherzustellen, dass im weiteren Verfahren des Bedarfsplanfortschreibung die Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erfüllt werden, wonach die Auswirkungen auf das globale Klima, z.B. durch Treibhausgasemissionen, sowie die Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber Folgen des Klimawandels geprüft und bewertet werden müssen, und wie beabsichtigt sie das Berücksichtigungsgebot des § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) im Rahmen der Bedarfsplanfortschreibung konkret umzusetzen?
Die Fragen wurden vom zuständigen Ministerium gemeinsam beantwortet. Die Antwort finden Sie hier.