Regionalplanung in Schleswig-Holstein

Zur Aufhebung der schleswig-holsteinischen Regionalplanung im Planungsraum I erklärt Ingrid Nestle, Sprecherin für Energie und Klima der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Das Ziel der Regionalplanung ist die rechtssichere Beschleunigung des benötigten Windausbaus. Es muss rechtlich möglich sein, Fehler in der Regionalplanung schnell und rechtssicher zu heilen, ohne dass die ganze Regionalplanung fällt. Lange Hängepartien durch Rechtsstreitigkeiten und Verunsicherung bei allen Beteiligten sind zur Erreichung der Klimaziele unbedingt zu vermeiden.“

Hintergrund:

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hatte im vergangenen Jahr die Regionalplanung für den Planungsraum I (Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg) aufgehoben, eine Revision war nicht zugelassen. Die Beschwerde der Landesregierung wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Das OVG stützte seine Begründung u.a. darauf, dass es Abwägungsmängel gegeben habe, so stützten sich Tabuzonen für Windräder auf Kreisverordnungen, die bereits 2020 für unwirksam erklärt wurden. Damit ist nun die Regionalplanung Wind im Planungsraum I aufgehoben.

Das Ziel der Regionalplanung, den benötigten Windausbau rechtssicher zu beschleunigen, wurde damit konterkariert. Durch den Wegfall fehlen die Vorgaben aus der Regionalplanung und Tabu- und Abwägekriterien müssen wieder einzeln geprüft werden – die ordnende Hand der Landesplanung entfällt. Damit gelten die Regeln des Baugesetzbuches, wonach Windanlagen nach § 35 BauGB privilegiert sind und theoretisch nun überall gebaut werden können. Die Landesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, noch in diesem Jahr eine neue Windregionalplanung aufzustellen.