Im Bundestag
Im Deutschen Bundestag übe ich folgende Ämter und Ausschussmitgliedschaften aus:
- Mitglied des Deutschen Bundestages seit Oktober 2017, wiedergewählt 2021. Davor bereits Mitglied des Deutschen Bundestages von Oktober 2009 bis Juni 2012.
- Sprecherin der Landesgruppe Schleswig-Holstein der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Mitglied im Ausschuss für Klimaschutz und Energie sowie stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss
- stellvertretende Vorsitzende im Beirat der Bundesnetzagentur
Falls Sie weitere Hintergründe über meine Tätigkeiten und Mitgliedschaften erfahren möchten, schreiben Sie bitte an: ingrid.nestle@bundestag.de
Informationen zu Einkünften und Ämtern
Als Abgeordnete des Deutschen Bundestags erhalte ich eine monatliche Aufwandsentschädigung von 10.323,29€ (Stand 01.07.2022). Diesen Betrag muss ich komplett versteuern. Außerdem zahle ich einen monatlichen Mandatsträgerinnenbeitrag in Höhe von 19% des Bruttoeinkommens abzüglich Kinderfreibeträge an meine Partei. Weitere Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder ein 13. Gehalt bekommen Abgeordnete nicht. Außerdem beziehe ich keine weiteren Einkünfte aus Nebentätigkeiten. Als Bundestagsabgeordnete und Mutter zweier Kinder bliebe für weitere Tätigkeiten ohnehin keine Zeit.
Amtsausstattung und Kostenpauschale
Jeden Monat bekomme ich eine steuerfreie Pauschale in Höhe von 4,583,39€ (Stand 01.07.2022) und bestimmte Sachleistungen zur Verfügung gestellt. Dazu zählen Computer für meine beiden Abgeordnetenbüros, Drucker, Telefone und ein Faxgerät.
Aus der Pauschale finanziere ich die weiteren Ausgaben zur Ausübung meines Mandates. Dazu zählen beispielsweise die Miete für mein Regionalbüro, die Miete für meine Zweitwohnung, Büromaterial im Wahlkreis, Porto, Telekommunikationskosten, Bezug regionaler Zeitungen, Reisekosten (Hotel, Taxi, PKW) sowie Veranstaltungen, Flyer und Broschüren im Wahlkreis.
Die Kostenpauschale wird bei Nichtanwesenheit an Sitzungstagen gekürzt: 200€ für das Verpassen eines Sitzungstages mit Plenum und 100€ für das Verpassen eines Sitzungstages ohne Plenum. Ebenfalls 100€ fallen für entschuldigtes Fehlen an einem Sitzungstag an. Gleiches gilt für das Verpassen einer namentlichen Abstimmung im Plenum.
Ich erhalte außerdem eine Bahncard 100 1. Klasse.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Des Weiteren erhalte ich ein Budget von monatlich 23.205 € (Arbeitgeberbrutto, Stand 01.04.2022) für meine Mitarbeiter*innengehälter und deren Reisekosten. Momentan beschäftige ich insgesamt acht Mitarbeiter*innen – vier in Berlin und vier in Elmshorn. Wird das Budget nicht ausgeschöpft, verfällt es.
Büroausstattung
Zuletzt erhalte ich als Abgeordnete Geld und Sachleistungen zur Unterstützung meiner parlamentarischen Tätigkeit. Dazu gehört die Bereitstellung eines eingerichteten Büros am Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin einschließlich der Nutzung der Kommunikationssysteme (Telefon, Internet, E-Mail, Software).
Für meine Büroausstattung steht mir jährlich ein Betrag von maximal 12.000 Euro zur Verfügung. Diese Summe erhalte ich nicht in bar. Stattdessen muss ich die Büroausstattung selbst beschaffen und die Kosten von der Bundestagsverwaltung erstatten lassen. Zur Büroausstattung zählen: Geräte, wie Laptops mit Zubehör oder Diktier- und Faxgeräte, mandatsbezogene Fachbücher, Schreibgeräte, Briefpapier, die IT-Ausstattung des Regionalbüros, Mobiltelefone sowie Mobilfunk- und Festnetzverträge. Auch die Telefonkosten, die im Wahlkreis entstehen, kann ich aus diesen Mitteln bestreiten.
Jeder Abgeordnete kann selbst über die Anschaffungen entscheiden. Endet die Wahlperiode vor Ablauf des Jahres oder würde ich während eines laufenden Jahres aus dem Bundestag ausscheiden, kann ich über den Jahresbetrag nur anteilig verfügen. Nehme ich die Mittel nicht vollständig in Anspruch, verfallen diese am Ende eines Jahres.