Aktive Kund*innen für eine bürgernahe Energiewende

Klimaschutz und Energiewende genießen in Deutschland seit Jahren großen Rückhalt. Es gibt viele Menschen, die in und auf ihren eigenen vier Wänden einen persönlichen Beitrag für eine fossilfreie Zukunft leisten möchten. Doch leider fehlen in Deutschland die Rahmenbedingungen, um die Kreativität dieser Leute zu nutzen.

Mit dem Gesetzespaket „Saubere Energie für alle Europäer“ hat die Europäische Kommission viele kluge Vorschläge unterbreitet, um engagierte Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende zu beteiligen. Die EU hat hierfür den Begriff des „aktiven Kunden“ geprägt. Damit wird ausgedrückt, dass auch die Endverbraucher nicht mehr länger passive Abnehmer von Strom sein sollen, sondern unkompliziert erzeugten oder gespeicherten Strom handeln und von Lastverschiebungen profitieren können. Während die EU sich in die richtige Richtung bewegt, verharrt die Bundesregierung im Tiefschlaf. Ich erwarte von Minister Altmaier, dass er den Ball aus Brüssel aufnimmt.

Mit dem Antrag „Aktive Kund*innen“ für eine bürgernahe Energiewende“ schlagen wir ein Bündel von Maßnahmen vor, um die Rolle sogenannter „Prosumer“ zu stärken. Wir fordern:

  • den europäischen Rechtsbegriff des „aktiven Kunden“ aufzunehmen und hierfür einen konkreten und geeigneten Rechtssrahmen zu schaffen und dabei auch Zusammenschlüsse von Kundinnen und Kunden in Form von Bürgerenergie- und Erneuerbare Energiegemeinschaften aufzunehmen;
  • den Begriff des gemeinsam handelnden Eigenversorgers gesetzlich zu definieren und so Mieterstrommodelle in Mehrfamilienhäusern auch für einkommensschwache Haushalte zu ermöglichen ohne den Solidarcharakter der Energiewende auf-zugeben;
  • aktiven Kunden die Teilnahme an den verschiedenen Märkten zu ermöglichen, z.B. als Flexibilitätsdienstleister durch Erzeugung, Speicherung oder Lastmanagement;
  • bürokratische Hürden für aktive Kunden abzubauen und den Marktzugang zu erleichtern;
  • aktiven Kunden von der Bilanzkreisverantwortung auszunehmen;
  • sicherzustellen, dass die Rechte von aktiven Kunden eingehalten werden und diese diskriminierungsfreien Zugang zum Energiemarkt erhalten;
  • die Präqualifizierungskriterien im Regelenergiemarkt dahingehend an-zupassen, dass der Anteil Erneuerbarer Energien erhöht und ihre Systemverantwortung gestärkt wird;
  • die Bevorzugung von Groß- und Dauerverbrauchern, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen, bei Umlagen und Entgelten sowie beim Eigenverbrauch zu beenden und Privathaushalte und kleine Unternehmen dadurch zu entlasten;
  • alle Abgaben, Umlagen und Steuerbefreiungen dahingehend zu über-prüfen, ob ein Mehrverbrauch angereizt wird und Maßnahmen zu er-greifen, welche Energieeinsparungen belohnen;
  • zeitvariable Preissignale unter Berücksichtigung der lokalen Netzsituation sicherzustellen, damit die Digitalisierung zu einem Projekt werden kann, das Jedem und Jeder die Möglichkeit gibt, regional zur System-balance beizutragen;
  • die richtigen Rahmenbedingungen für das Ausrollen der Smart-Meter-Gateways zu schaffen; dazu zählt vor allem eine klare Informationsstrategie durch die Bundesregierung, um über die Sicherheit, den Daten-schutz und die Vorteile der Nutzung eines Smart-Meter-Gateways für Verbraucherinnen und Verbraucher zu informieren.

Selten waren die Zeiten so günstig, die Energiewende als Gemeinschaftsprojekt voranzutreiben. Es liegt an der Bundesregierung nun endlich zu handeln!

 

Der vollständige Antragstext ist in einer Vorabfassung hier zu finden. [externer Link / .pdf]