Deutschlandweiten Ausbau der Windkraft sichern – Regionalquote im EEG verankern

Antrag der Abgeordneten Lisa Badum, Dr. Julia Verlinden, Dieter Janecek, Erhard Grundl, Ekin Deligöz, Stefan Schmidt, Dr. Manuela Rottmann, Uwe Kekeritz, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke, Annalena Baerbock, Harald Ebner, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Renate Künast, Ingrid Nestle, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Bundestag wolle beschließen:

  1. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Im Zuge der EEG-Novelle von 2016 hat der Deutsche Bundestag die Finanzierung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen auf ein Ausschreibungssystem umgestellt. In der Folge ergab sich eine deutliche Verschiebung des regionalen Ausbaus der Windener- gie. Insbesondere der Süden Deutschlands fiel aufgrund der Deckelung des Ausbaus im Vergleich zum sonstigen Bundesgebiet klar zurück. Nur 7 Prozent aller Windener- gieanlagen die in den bisherigen Ausschreibungsrunden einen Zuschlag erhalten ha- ben, sind dort zu verorten. Projektierer und Planer stellen keine Anträge mehr und der Ausbau in Deutschlands Süden ist nahezu zum Erliegen gekommen.

Dabei ist durch die zwischenzeitlich angepassten Ausbauziele der Bundesregierung für Ökostrom von 65 Prozent bis 2030 sowie weiterhin von mindestens 80 Prozent bis 2050 eine möglichst großräumige Verteilung der Windenergieanlagen in ganz Deutschland notwendig, um ausreichend Fläche für die Windenergie an Land zur Ver- fügung zu stellen, den zukünftigen Netzausbaubedarf tendenziell zu verringern und wetterbedingte Unterschiede in der erneuerbaren Stromproduktion über das ganze Bundesgebiet auszugleichen.

Im Zuge der sicherheitspolitisch notwendigen Abschaltungen im Rahmen des Atom- konsenses sind allein in Bayern und Baden-Württemberg seit 2011 Atomkraftwerke mit einer durchschnittlichen jährlichen Erzeugung von mehr als 40.000 GWh/a still- gelegt worden. Um diese Strommengen nicht durch fossile Energieträger zu kompen- sieren, ist ein forcierter Ausbau der Windenergie im Süden Deutschlands unabdingbar.

Die Dynamik im Norden Deutschlands darf nicht gebremst werden, wie derzeit durch das Steuerungsinstrument Netzausbaugebiet. Zusätzlich muss jedoch im Süden und in der Mitte Deutschlands eine neue dynamische Entwicklung ermöglicht werden. Insge- samt muss der gesamte Ausbaupfad auf mindestens 5 Gigawatt pro Jahr angehoben werden und im ganzen Land ein ausgewogener Ausbau erreicht werden. Hierfür ist schleunigst Planungssicherheit für die angekündigten Sonderausschreibungen und dar- über hinaus zu schaffen.

  1. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
    1. die Sonderausschreibungen für die Jahre 2019 und 2020 unverzüglich durchzu- führen und das Ausbauvolumen der Windenergie an Land insgesamt auf mindes- tens 5000 Megawatt pro Jahr anzuheben;
    2. im Rahmen dieser Anhebung eine Regelung für eine regionale Steuerung des Ausbaus der Windenergie im Süden Deutschlands einzuführen, wobei der regio- nale Ausbau an den historischen Daten vor der EEG-Novelle 2016 orientiert fest- zuschreiben ist;
    3. Ausbaumengen, die einen Zuschlag erhalten haben, aber nicht im vorgesehenen Zeitrahmen umgesetzt werden, wieder in die Ausschreibungen zurückzuführen.

Berlin, den 2. Juli 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Begründung

Die Verbesserung des Ausbaus von Windkraft Onshore in Süd- sowie auch Mitteldeutschland durch eine regio- nale Steuerung, die auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt ist (siehe S. 72, Z. 3258 bis 3260), wird derzeit nicht vorangetrieben. Sie ist auch nicht Bestandteil des Entwurfs des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und weiterer Bestimmun- gen des Energierechts (so genanntes „100-Tage-Gesetz“). Ein ausgewogenerer regionaler Ausbau könnte erreicht sein, wenn zum Beispiel in Bayern pro Jahr mindestens 500 MW zusätzlich an Windkraft realisiert würden. Daher sehen die Antragsteller die Notwendigkeit, die Umsetzung durch die Verabschiedung dieses Antrages sicherzustellen.