Ist der Bundesregierung bekannt, dass mit der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08052007_LF156116410.htm) am 30. April 2020 dem Patentinhaber für transponderbasierte Systeme zur Bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) zu einer marktbeherrschende Stellung verholfen worden sein könnte und so Betreiber von Windkraftanlagen mit einer monopolistischen Marktstellung des Anbieters und einem Vergütungsverlust konfrontiert werden?
Die Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums finden Sie hier.