Fragestunde am 9. September: Energiewirtschaftsgesetz

Wie und wo wird die Nutzung von erneuerbarem Strom hinter dem Netzengpass nach EnWG §13 Absatz 6a künftig ermöglicht, obwohl der Verweis durch die Streichung des §36c Absatz 1 im Referentenentwurf des EEG 2021 nicht mehr zugeordnet ist?

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier.