schriftliche Frage April: Energiewirtschaftsgesetz

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass mit der Novellierung des §12c EnWG die Gefahr besteht, dass durch gerichtliche Überprüfungen der Entscheidungen der Bundesnetzagentur die zügige Umsetzung des Leitungsbaus behindert und verzögert werden könnte und wie soll die öffentliche Beteiligung transparent und übersichtlich stattfinden, wenn unterschiedliche Übertragungsnetzbetreiber in einer Region aktiv sind?

 

Die Antwort der Bundesregierung ist hier zu finden.