Zur Bekanntgabe der Umlage auf Netzentgelte nach §19 Stromnetzentgeltverordnung erklärt Dr. Ingrid Nestle, Sprecherin für Energiewirtschaft:
„Unternehmen erhalten reduzierte Netzentgelte, wenn sie eine Jahresbezugsdauer von mindestens 7000 Stunden und einen Jahresverbrauch von mindestens zehn Gigawattstunden überschreiten. Diese absurde Regelung belohnt Unternehmen, die absichtlich mehr verbrauchen als notwendig. Außerdem fehlen Anreize, in Zeiten von Verbrauchsspitzen das Netz durch eine Drosselung der Produktion zu entlasten. Der Anteil der Erneuerbaren im deutschen Strommix steigt fortlaufend an. Es ist Zeit für eine Netzentgeltreform, die Energieeffizienz und flexibles Verhalten belohnt. Starre Verbrauchsschwellen sind ein Relikt aus dem fossilen Zeitalter und müssen endlich einer zeitgemäßen Lösung weichen.“