Anlässlich des überfraktionellen Gesetzesentwurfs zur Wahlrechtsreform erklärt Dr. Ingrid Nestle, Bundestagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Die Wahlrechtsreform wird zum Trauerspiel. Die Regierungsparteien schaffen es weder einen eigenen Reformentwurf vorzulegen, noch eine Abstimmung über den überfraktionellen Gesetzesentwurf von FDP, Linken und uns Grünen zuzulassen. Das ist einer Demokratie nicht würdig.
Die aktuellen Wahlumfragen drohen bereits ein Anschwellen des Bundestags auf über 800 Mandate an. Bei einer Sollgröße von 598 Mandaten gefährdet diese Vergrößerung die Arbeitsfähigkeit des Parlaments. Zudem schadet dieses Nichthandeln der Akzeptanz und dem Ansehen des Parlaments.
Seit 2013 ist der Reformbedarf bekannt, es wurde in Arbeitsgruppen und Kommissionen beraten und dennoch haben weder die SPD noch die CDU/CSU in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause einen Gesetzesentwurf zustande gebracht. Die Zeit der Beratung ist vorbei, nun muss endlich abgestimmt werden.“
Hintergrund:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; die Linke und die FDP schlagen im gemeinsamen Gesetzesentwurf vor, dass die Anzahl der Wahlkreise von 299 auf 250 reduziert, die Sollgröße des Bundestags auf 630 Mandate erhöht und das Mindestsitzzahlverfahren. Obwohl rechtlich eine Wahlrechtsreform noch möglich ist, rät die Venedig-Kommission des Europarates von substanziellen Wahlrechtsreformen weniger als einem Jahr vor dem Wahltermin ab.