Ingrid Nestle zur Debatte über das Fortbestehen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite und zum Grünen Antrag „Notwendige Schutzmaßnahmen weiter ermöglichen – Übergangsregelung für verantwortungsvollen Ausstieg aus dem Pandemie-Sonderrecht schaffen“:
„Die Pandemie ist weiterhin ernst zu nehmen und muss verantwortungsbewusst bekämpft werden. Erfreulicherweise sind fast 60% der deutschen Bevölkerung vollständig gegen das Coronavirus geimpft. Ein wichtiger erster Schritt. Gleichzeitig muss die Impfkampagne mit Nachdruck weiter verfolgt werden. Diese neue Situation sollte sich in den Entscheidungen des Bundestages zur epidemischen Lage wiederfinden. Intensive Grundrechtseingriffe sind angesichts des Impffortschrittes nicht mehr tragbar. Zudem hat die Bundesregierung eine klare Linie im Krisenmanagement vermissen lassen. Deshalb wird die Grüne Bundestagsfraktion der Feststellung eines Fortbestehens der epidemischen Lage nicht zustimmen.
Wir fordern mit unserem Antrag, die weiter notwendigen Maßnahmen auf eine andere rechtliche Grundlage zu stellen. Konkret wollen wir das Infektionsschutzgesetz mit einer auf sechs Monate befristeten Übergangsregelung ergänzen. Damit ermöglichen wir, dass Abstandsregeln, Maskenpflicht oder Hygienekonzepte dort zum Einsatz kommen, wo das Infektionsgeschehen dies erforderlich macht.
Wir ziehen diese Übergangsregelung der Feststellung einer epidemischen Lage vor, weil die besonders einschränkenden Maßnahmen damit nicht mehr ohne weiteres möglich sind. Hier verweisen wir besonders darauf, dass mit unserer vorgeschlagenen Übergangsregelung gesichert ist, dass Schulen vorerst geöffnet bleiben. Wir wollen Kindern und Jugendlichen Bildung und Gemeinschaft ermöglichen.
Zudem fordern wir, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung über den 10. September hinaus um sechs Monate verlängert wird. Wir wollen damit auch am Arbeitsplatz weiterhin konsequenten Infektionsschutz in Form von Hygiene- oder Testkonzepten und Kontaktreduktion ermöglichen.“