Zehn Jahre nach der Verabschiedung der Istanbul-Konvention fordert die Grüne Bundestagsfraktion Beratungsangebote für gewaltbedrohte Frauen zu stärken. Hierzu erklärt die Bundestagsabgeordnete Ingrid Nestle:
„Keiner von Gewalt bedrohten Frau in Deutschland darf wegen zu geringer Mittel Schutz verwehrt bleiben. Wir Grüne fordern, die Istanbul-Konvention in Zusammenarbeit mit den Bundesländern vollständig umzusetzen. Bund und Ländern tragen die Verantwortung ausreichend Frauenhausplätze und Anlaufstellen für Hilfesuchende zur Verfügung zu stellen und diese finanziell auszustatten.
Das darf auch nicht an physischen oder sprachlichen Barrieren scheitern. Deshalb ist es wichtig, dass eine unabhängige Überwachungsstelle eingerichtet wird, die Einrichtungen und Dienste überprüft, die für Menschen mit Behinderungen bestimmt sind und eine unabhängige Bearbeitung von Beschwerden in Einrichtungen sicherstellt. Zusätzlich wollen wir ein bedarfsgerechtes Angebot an barrierefreien Beratungsmöglichkeiten sicherstellen.
Neben dem Recht auf Schutz fordern wir auch einen rechtlichen Anspruch auf Geldleistungen, um notwendige Therapien und Präventionsmaßnahmen zu ermöglichen. Frauen in Not müssen von der finanziellen Last befreit werden. Hilfsleistungen dürfen nicht von Herkunft und finanziellem Hintergrund abhängen.“
Hintergrund:
Die Grünen Anträge finden Sie hier:
Verantwortung für Frauen in Frauenhäusern übernehmen https://dserver.bundestag.de/btd/19/153/1915380.pdf
Frauenhäuser als Teil des staatlichen Schutzauftrages wahrnehmen https://dserver.bundestag.de/btd/19/157/1915770.pdf
Beratungsangebote für gewaltbetroffene Frauen stärken https://dserver.bundestag.de/btd/19/153/1915379.pdf