Grüne Forderung: Unverkaufte Lagerware spenden statt vernichten
Die Grüne Bundestagsfraktion bringt zum dritten Corona-Steuerhilfegesetz einen Entschließungsantrag ein, um das Spenden unverkaufter Ware zu ermöglichen.
Dazu Ingrid Nestle Mdb:
„Viele Einzelhändler*innen bleiben momentan leider auf unverkaufter Ware sitzen. Aufgrund steuerlicher Regelungen ist das Spenden dieser Ware immer noch teurer als das Vernichten. Das heißt: Sinnloses Wegwerfen ist günstiger als Menschen mit Spenden zu helfen. Deshalb appellieren wir an die Bundesregierung: „Spenden statt Vernichten – Lagerware für den guten Zweck“. Diesem Appell haben sich auch Dr. Ulrich Schneider für den Paritätischen Gesamtverband, Stefan Genth für den Handelsverband Deutschland (HDE) und andere Akteure angeschlossen. Es kann gerade in dieser Krise nicht angehen, dass Unternehmen, die ihre Lagerware spenden möchten, finanziell besser dastehen, wenn sie ihre Ware vernichten.
Viele Menschen sind durch die Krise in schwierige Situationen geraten oder haben finanzielle Einbußen zu erleiden. Dies trifft insbesondere Menschen, die schon vor der Pandemie niedrigere Einkommen hatten. Auch diese Krisenfolgen könnten mit vereinfachten Spenden wenigstens etwas aufgefangen werden und die Menschen würden Unterstützung erfahren.
Die Grüne Bundestagsfraktion hat sich mit Verantwortlichen aus Wirtschaft, Wohlfahrtsverbänden und Vermittlern von Sachspenden über rechtssichere Lösungen beraten. Um diese Forderung rechtssicher und bürokratiearm umzusetzen, müsste die Bundesregierung eine Verwaltungsanweisung vorlegen, um die steuerrechtlichen Hürden für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen zu beseitigen. Damit könnten Unternehmen ihre Lagerware unkompliziert an diese Organisationen übergeben.“
Hintergrund:
https://www.gruene-bundestag.de/themen/wirtschaft/spenden-statt-vernichten