Anlässlich der Wiederaufnahme der Marschbahn in das Maßnahmenbeschleunigungsgesetz erklärt Dr. Ingrid Nestle, Bundestagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Ein Gesetz ist noch lange keine Planung. Keineswegs sollte man weiter mit der Planung auf noch nicht beschlossene Gesetzesvorhaben warten und endlich mit den Planungen für die Marschbahn beginnen.
Es ist weiterhin äußerst fragwürdig, ob das vom Bundesverkehrsminister vorgelegte Verfahren sowohl mit deutschen als auch europäischen Recht verfassungskonform ist. Es wäre nicht das erste Gesetz des Bundesverkehrsministers, welches vor dem Verfassungsgericht scheitert.
Es kann jedoch nicht sein, dass die Marschbahn als Profilierungsprojekt einzelner Abgeordneter weiter in die Warteschleife gesetzt wird bis geklärt wurde, ob es verfassungskonform ist. Die Planung muss endlich losgehen anstatt sich endlos in Verfahrensfragen zu verzetteln.
Ein Gesetz ist noch lange kein Bauplan“