Mehr Anreize für Nutzen statt Abschalten schaffen

Anlässlich der schriftlichen Frage, inwiefern Kraft-Wärme-Anlagen überschüssigen Strom nach § 13 Abs. 6a EnWG nutzen, erklärt Dr. Ingrid Nestle, energiewirtschaftliche Sprecherin der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Die schriftliche Frage zeigt: Die Bundesregierung hat keinen Plan zur Nutzung von erneuerbarem Strom vor einem Netzengpass. Seit Jahren gibt es einen konkreten Gesetzesvorschlag den Strom zu nutzen, statt ihn abzuschalten. Sommer 2017 hat die Regierung dann endlich eine Ersatzregelung auf den Weg gebracht, die darauf abzielte, 2000 MW fossile Kraft-Wärme-Kopplung temporär durch sonst ungenutzten Windstrom zu ersetzen. Das entspricht bis zu 1000 Windrädern. Das heißt: Den Strom für klimafreundliches Heizen einzusetzen anstatt die Windkraftanlagen bei Netzengpässen abzuschalten.

Bis heute liegen nur für 3 Prozent (oder 65 MW) dieser Zielmenge vertragliche Vereinbarungen vor. Selbst diese werden erst in den kommenden Jahren aufgebaut. Hier hätte das Wirtschaftsministerium bereits in der Reform des EEGs für eine erfolgreichere Regel sorgen müssen. Es finden sich jedoch keine Vorschläge, wie die Bundesregierung zukünftig den sinnvollen Einsatz von Wärmeerzeugung oder Wasserstoffproduktion erreichen will. Im EEG wird vielmehr angekündigt, dass losgelöst nur die Produktion von Wasserstoff von der EEG Umlage befreit werden soll – und zwar unabhängig von Erzeugungsspitzen und Netzengpässen. Eine Regelung zur Förderung von Wasserstoff und Wärmepumpen ist richtig, aber intelligent und sinnvoll in den Zeiten, wenn der Strommix CO2-arm ist.“

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier.