Anlässlich der Änderungen des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsengesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher Gesetze erklärt Ingrid Nestle, energiepolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion.
„Die Gaspreiskrise hat viele in diesem Land hart getroffen und die Knappheit ist noch nicht endgültig überwunden. Der kommende Winter kann uns alle erneut vor eine große Herausforderung stellen. Damit niemand frieren muss, haben wir Grüne uns erfolgreich für einen günstigen Heizstrom von 28 Cent eingesetzt. Insbesondere für Nachtspeicherheizungen haben wir hier eine Lücke in den bisherigen Regelungen geschlossen.
Wir greifen besonders betroffenen Unternehmen unter die Arme. Es gibt jetzt zusätzliche Unterstützung für Unternehmen, die wegen geringer Energieverbräuche während Corona oder aufgrund der Ahrtalkatastrophe in 2021 bisher weniger von der den Preisbremsen profitiert haben. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir den Kreis der profitierenden Unternehmen ausweiten, indem der Schwellenwert von 50% auf 40% abgesenkt wurde.
Die beste Versicherung gegen hohe Energiepreise ist die Verfügbarkeit von Erneuerbaren Energien. Deshalb erleichtern wir auch die Bereitstellung von Windenergie, Biomasse und Solar. Damit erhöhen wir im kommenden Winter noch einmal das Potenzial der Erneuerbaren für eine sichere Versorgung. Zusätzlich beschleunigen wir den Netzausbau. Wir erleichtern den vorzeitigen Baubeginn für 3 wichtige Stromleitungen: Südlink, Ultranet und A-Nord. Nur mit einem passenden Stromnetz kommt die günstige Energie aus Wind und Sonne verlässlich bei den Kunden an.“
Das Gesetz finden Sie hier.